Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts– und Lieferbedingungen vom 02.04.2019 von GRIMM WAAGEN GmbH, 2111 Tresdorf, Grimm-Straße 1
Unsere Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sind im Internet auf unserer Homepage www.grimmwaagen.at ersichtlich und müssen daher nicht separat am Schriftverkehr mit unseren Kunden und Zulieferern angeführt werden, um als von allen Vertragspartnern und Geschäftspartnern verbindlich anerkannt zu gelten!
Allgemeines: Die folgenden allgemeinen Geschäfts– und Lieferbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Kundenaufträge und Dienstleistungen. Unsere Kunden anerkennen diese Bedingungen durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung sowie durch Entgegennahme der Lieferung, Leistung oder Dienstleistung als für sie verbindlich. Allen entgegenstehenden und unseren allgemeinen Geschäfts– und Lieferbedingungen widersprechenden Einkaufsbedingungen und Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen widersprüchlich unserer Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Mündliche Absprachen und Auskünfte sind stets als unverbindlich zu betrachten. Wir behandeln alle Daten vertraulich außer jene, welche im gesetzlichen Rahmen an Dritte weitergegeben werden müssen.
Angebote: Unsere Angebote sind stets unverbindlich und durch uns jederzeit widerruflich, solange nicht die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich bestätigt ist und an uns nachweislich zurückgeschickt wurde. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 3 Monate. Mit 31.12. des Jahres verlieren unsere Angebote ihre Gültigkeit. Mehrkosten infolge bauseits bedingter Verzögerungen und Unterbrechungen sowie für unvorhersehbare bauseitige Erschwernisse werden gesondert verrechnet. Gleiches gilt, wenn zusätzliche Arbeiten als Folge nachträglicher Änderungen geleistet werden müssen oder nach Angebotslegung nicht bekannte Erschwernisse auftreten. Von uns zur Verfügung gestellte Pläne und Statik ist durch einen vom Kunden beauftragten befugten Techniker auf Kosten des Kunden zu prüfen. Werden uns Umstände bekannt, die Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstehen lassen, sind wir berechtigt eine Vorauszahlung oder eine Bankgarantie zu verlangen. Wird dies verweigert, können wir vom Vertrag unter Verrechnung unserer bereits erbrachten Leistungen und den für uns dadurch entstandenen Kosten zurücktreten.
Preise: Für die Berechnung der Waren und Leistungen gelten unsere jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart wurde. Die Preise fußen auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten bis zur Lieferung Preis- oder Lohnerhöhungen eintreten, so gehen diese zu Lasten des Bestellers. Unvorhersehbare Änderungen unserer Tätigkeit durch Behörden oder das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen als Ermächtigungsstelle bzw. Benannte Stelle), welche uns zum Zeitpunkt einer mündlichen oder schriftlichen Angebotslegung noch nicht bekannt waren, werden unabhängig aller Vereinbarungen oder vereinbarten Festpreise gesondert verrechnet.
Die Preise verstehen sich ab Werk Tresdorf, und zwar ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Aufstellung bzw. Montage, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Mängel: Beanstandungen wegen beschädigter, unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, Leistung oder Dienstleistung sind bei Übernahme auf den Lieferpapieren genau zu vermerken und uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Lieferung, Leistung oder Dienstleistung schriftlich mitzuteilen.
Gewährleistung, Haftung: Wir leisten für elektronische und mechanische Waagen eine Garantie laut den Bedingungen unseres Fachverbandes bei Material- und Fabrikationsfehlern. Sie erlischt sofort, wenn irgendwelche Reparaturen oder mechanische Änderungen durch jemand anderen als durch einen Beauftragten unserer Firma vorgenommen werden, bzw. den Kunden oder einen Dritten ein Verschulden trifft. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, welche auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen oder chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung oder Haftung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Unsere Gesellschaft ist nur teilweise der Hersteller der von uns gelieferten Ware und haftet unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Für eine gleichbleibende Genauigkeit der Messgeräte kann keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden. Die Verantwortung und Haftung für die Genauigkeit und Richtigkeit der Messgeräte wird nur für den Zeitpunkt der Eichung übernommen. Der Verwender der Messgeräte ist für die richtige Verwendung, die Richtigkeit der Messgeräte und die Beantragung zur Eichung selbst verantwortlich. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung. In jedem Fall ist unsere Gewährleistung oder Haftung der Höhe nach auf den Fakturenwert der reklamierten Ware, Leistung oder Dienstleistung beschränkt. Die Höchstgrenze unserer Gewährleistung oder Haftung beträgt unabhängig von für Kunden entstehenden Folgekosten 10.000 Euro.
Eigentumsvorbehalt: Die von uns gelieferten Waren, Leistungen und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Rechnung unser Eigentum. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet uns im Falle einer Verpfändung, eines Ausgleichs oder Konkurses usw. sofort zu unterrichten. Wir behalten uns dann vor, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Im Falle einer Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes ermächtigt uns der Kunde bereits bei der Auftragserteilung ohne gerichtliche Entscheidung seine Räumlichkeiten zu betreten, um unsern Eigentumsanspruch durch Entzug der Ware geltend zu machen.
Lieferung: Wenn Lieferfristen nicht ausdrücklich fix vereinbart sind gelten sie als freibleibend. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung, b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen, c) Datum, an dem wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherung erhalten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände durch uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. In Fällen von höherer Gewalt, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferers kann sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Umstände verlängern. Dies betrifft auch eine schriftlich vereinbarte Vertragsstrafe (Pönale). Die Lieferungen laufen auch bei frachtfreier Sendung auf Gefahr des Bestellers. Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Vorgaben für die Anerkennung unseres QM-Systems für die EG- Konformitätserklärung und ermächtigte Eichstellen laut der Eichstellenverordnung und dem Maß- und Eichgesetz in der jeweils gesetzlich gültigen Fassung.
Zahlung: Von uns können Kostenvorschüsse verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren gestellt werden, außer es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Arbeiten ohne Rücksicht auf einen vereinbarten Fertigstellungstermin oder eine Lieferfrist vorübergehend bis zur Wiederherstellung des durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung vereinbarten Zustandes zu unterbrechen. Die Bezahlung der Entgelte ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zum auf der Rechnung festgelegten Termin fällig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Schriftlich eingeräumte Rabatte sind ausschließlich mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung für uns verbindlich. Bei einer Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen und in späterer Folge die Einhebung einem Inkassobüro auf Kosten des Auftraggebers bzw. Kunden zu übertragen. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben und bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung der Geschäftsführung unseres Unternehmens schriftlich mitzuteilen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort 2111 Tresdorf. Beide Seiten unterwerfen sich für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten dem sachlich zuständigen Gericht in 2100 Korneuburg. Österreichisches Recht ist gültig.